Buchung

Für Buchungsanfragen, Detailauskünfte oder spezielle Wünsche stehe ich gern zur Verfügung.

Die Buchungen erfolgen schriftlich oder per Email mit Angabe von Kontaktdaten, Adressen, Telefonnummern usw.

Pension in der Kirche
Christina Gerner
Oberland 1
39439  Güsten OT Warmsdorf


Tel.: 039262 185811
mobil: 01522 878 1363
Fax: 039262 185812
E-Mail: christina [at] pension-in-der-kirche.de         [at] steht für @

 

Hausordnung Pension in der Kirche Warmsdorf

 Der Aufenthalt in der Kirche vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert

von allen Bewohnern/Bewohnerinnen ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtsnahme.

aus Sicherheitsaspekten ist die gotische Haupteingangstür im Turm immer abgeschlossen zu halten.

Das Rauchen in der Pension ist generell und ausnahmslos verboten!

Rauchen ist auf der Terrasse erlaubt.

Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.

Die Schlüssel dürfen nicht an fremde Personen übergeben werden.

– In der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners auf  Nachtruhe zu  respektieren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß gegen Lärmbelästigung im Interesse aller

Bewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des

Beherbergungsvertrages getroffen werden.

Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur

Anzeige gebracht.

Bei Abreise kann eine Begehung der Zimmer durch die Pensions-Leitung durchgeführt

werden.

Ersatz für eventuelle Beschädigung und für verloren gegangene Schlüssel wird in Rechnung

gestellt und ist bei Abreise in bar zu bezahlen.

Ohne anderslautende Abmachung hat die Zimmerrückgabe (Check out) bis 10:00 Uhr des

Abreisetages erfolgen

Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pensionsleitung

befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.

Pensionsverweise können nach Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den

Hausfrieden, ausgesprochen werden.

Kochen ist in den Wohnungen 1 und 2 nicht erlaubt.

Die Pensionsküche darf aus hygienischen Gründen nur vom Pensionspersonal benutzt werden.

Bei Küchenbenutzung in der Ferienwohnung 3 ist diese in sauberem Zustand zu übergeben.

Frühstück bieten wir in der Zeit von 7:30 Uhr – 9:00 Uhr an.

Andere Zeiten können gerne mit uns abgestimmt werden.